Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Präambel

1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft und liefert ausschließlich auf Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder von ihm beauftragte Subunternehmen im Rahmen eines Auftrages erbringen.

1.2 Mündliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Angebote / Preise

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und gelten, sofern nicht anders angegeben, ab Lager.

2.2 Der Auftragnehmer behält sich den Zwischenverkauf vor.

2.3 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.

2.4 Alle Preise verstehen sich exklusive Transport-, Versicherungs- und Montagekosten sowie exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2.5 Die Preisberechnung erfolgt in Euro.

2.6 Waren, die nicht lagernd sind, werden in vollen Verpackungseinheiten geliefert und berechnet.

2.7 Verpackungs- und Palettenkosten werden gesondert berechnet. Bei Rückgabe einwandfreier Paletten innerhalb von 90 Tagen erfolgt eine anteilige Gutschrift abzüglich Nutzung und Rücktransportkosten.

2.8 Preisanpassung

2.8.1

Die vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Kostenfaktoren, insbesondere für Rohstoffe, Energie, Transport, Personal sowie Vorleistungen von Lieferanten.

2.8.2

Verändern sich diese Kostenfaktoren nach Vertragsabschluss und vor Leistungserbringung wesentlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise angemessen anzupassen. Dies gilt sowohl für Erhöhungen als auch für Senkungen.

2.8.3

Eine Preisanpassung kommt insbesondere in Betracht bei:

Erhöhung von Rohstoff- oder Materialpreisen

Steigerung von Energie- oder Treibstoffkosten

Erhöhung von Transport- und Logistikkosten

Lohn- und Personalkostensteigerungen

Preisänderungen von Vorlieferanten

Währungsänderungen bei importierten Waren

2.8.4

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder in Textform über die Preisanpassung und deren Gründe.

2.8.5

Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises, ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten, sofern keine bereits erbrachten Teilleistungen betroffen sind.

2.8.6

Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Regelung nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.

2.8.7

Preissenkungen werden im gleichen Umfang an den Auftraggeber weitergegeben.

3. Lieferung

3.1 Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, auf Kosten des Auftraggebers.

3.2 Teillieferungen sind zulässig.

3.3 Transportschäden sind unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen, zu melden.

3.4 Lagerkosten durch Annahmeverzug gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.5 Lieferabweichungen und Fristüberschreitungen gelten als genehmigt, sofern sachlich gerechtfertigt.

3.6 Liefertermine sind unverbindlich, sofern kein Fixtermin vereinbart wurde.

3.7 Rücktritt nur nach angemessener Nachfrist (4 bzw. 8 Wochen bei Sonderware).

3.8 Ware ist nach Bereitstellung unverzüglich abzuholen.

3.9 Verpackungsentsorgung erfolgt durch den Auftraggeber.

3.10 Zufahrt für LKW muss gewährleistet sein.

3.11 Abladen erfolgt neben dem LKW, sofern nicht anders vereinbart.

3.12 Höhere Gewalt entbindet von Lieferpflichten.

3.13 Versandart wird vom Auftragnehmer bestimmt.

3.14 Steigen die Liefer- oder Transportkosten seitens des Herstellers oder Lieferanten nach Vertragsabschluss, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Mehrkosten an den Auftraggeber weiterzugeben.

4. Toleranzen

4.1 Abweichungen bei Maßen, Farben und technischen Daten sind zulässig.

4.2 Änderungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

5. Kostenvoranschlag

5.1 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kosten hierfür können berechnet werden.

6. Mahn- und Inkassospesen

(inhaltlich gleich, sprachlich gestrafft)

Mahngebühr: 15 € pro Mahnung

Ersatz aller notwendigen Rechtsverfolgungskosten

Verzugsbedingte Mehrkosten sind zu ersetzen

7. Gewährleistung / Haftung

(inhaltlich unverändert, nur strukturiert)

Primär Verbesserung oder Austausch

Preisminderung/Wandlung bei Scheitern

Frist zur Geltendmachung: 6 Monate

Haftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit

Technische Auskünfte ohne Gewähr

8. Zahlung

8.1 Zahlung sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug

8.2 Teilrechnungen zulässig

8.3 Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen

8.4 Zahlungen werden auf älteste Forderung angerechnet

8.5 Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß

8.6 Terminverlust bei Ratenverzug

8.7 Lieferstopp bei Zahlungsproblemen möglich

8.8 Rechnungsversand per E-Mail zulässig

9. Eigentumsvorbehalt

(unverändert, nur klarer formuliert)

Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

10. Forderungsabtretung / Rücktritt

Forderungen werden abgetreten

Aufrechnung ausgeschlossen

Stornogebühr mindestens 35 %

Sonderanfertigungen vom Rücktritt ausgeschlossen

11. Produkthaftung

Haftung stark eingeschränkt

Weitergabepflicht an Abnehmer

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand: Bünde

13. Datenschutz

Speicherung und Verarbeitung von Daten erlaubt

Nutzung von Materialien geschützt

Newsletter-Einwilligung durch E-Mail-Angabe

14. Schlussbestimmungen

Verbraucherschutz hat Vorrang

Teilunwirksamkeit berührt Rest nicht

Höhere Gewalt gilt

Anfechtung ausgeschlossen

Hinweis:

Wir sind nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet.

Stand: 01.03.2025